Pressemitteilung zur Revisionsentscheidung des BGH im Fall Oury Jalloh vom 17.08.2014
Update: Endgültige Visumsverweigerung (s.u.)
Aktion Freiheit statt Angst dokumentiert hier die Presseerklärung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. zum Vorgehen der deutschen Botschaft in Conakry.
Conakry (Guinea): Visum für Bruder des toten Oury Jallohs trotz Einladung durch den BGH verweigert
Bemüht formale Begründung stützt sich auf widerwärtig anmaßende
Unterstellungen
Die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Conakry (Guinea) hat den Antrag von Mamadou Saliou Diallo auf Erteilung eines Visums anlässlich der Einladung des Bundesgerichtshofes zur Verkündung der Revisionsentscheidung im Fall des Feuertodes Oury Jallohs am 28. August 2014 in einem Antwortschreiben vom 15.08.2014 abgelehnt. Mamadou Saliou Diallo ist der Bruder Oury’s und Nebenkläger in den seit 27. März 2007 anhängigen Schwurgerichtsverfahren an sachsen-anhaltinischen Gerichten.
Die deutsche Botschaft in Conakry unterstellt dem Antragsteller in der Begründung der Ablehnung einer Visumerteilung, dass er Deutschland nach Einreise nicht wieder ́fristgerecht` verlassen wollen würde, dass der Zweck seines Aufenthaltes trotz Einladung des BGH nicht nachvollziehbar sei, er Reise und Aufenthalt nicht bzw. nicht „rechtmäßig“ finanzieren könne und die „vorgelegten Informationen“ ganz generell nicht „glaubhaft“ seien.
Der perfide Duktus der verwendeten „Argumentations“-bausteine lässt die gedankenlose Exekution standardmäßiger Abweisungen von Visabegehren mehr als nur erahnen und zeichnet ein erschreckend lebhaftes Bild einer technokratisierten Arbeitsmoral in den diplomatischen Vertretungen Deutschlands in der sogenannten dritten Welt.
Dabei sollte diese formal-bürokratische Verweigerungsmentalität keinesfalls überraschen, denn es handelt sich hierbei eben nicht um einen „unglücklichen“ Einzelfall: Bereits zum Eröffnungstermin der ersten Revisionsverhandlung vor dem Landgericht in Magdeburg im Januar 2011 konnte eine Visumverweigerung durch die deutscheBotschaft Conakry erst nach anwaltlicher Intervention und unter politischem Druck aus der parlamentarischen Landesebene Sachsen-Anhalts heraus überwunden werden.
Abermals stellt sich die Frage an die Verantwortungsträger in Politik, Justiz und Diplomatie, ob bzw. wie weiterer Schaden durch konsequente Interventionen beim zuständigen Botschafter in Conakry, Herrn Hartmut Krausser zur umgehenden Visumerteilung für Herrn Mamadou Saliou Diallo gegebenenfalls noch zu begrenzen wäre und inwiefern eine inhaltlich nachvollziehbare Entschuldigung für das hier
wiederholt praktizierte Fehlverhalten der deutschen Vertretung in Guinea dazugehören muss.
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (http://initiativeouryjalloh.wordpress.com)
The VOICE Refugee Forum Germany (http://thevoiceforum.org/search/node/oury%20jalloh)
Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen (http://thecaravan.org/node/3982)
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Colbestr.19, 10247 Berlin
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com
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Kommentar: RE: 20140821 BGH als Schlepper tätig?
Update: Conakry (Guinea): Visum für Bruder des toten Oury Jallohs trotz Intervention durch den BGH erneut und endgültig verweigert
Fadenscheinige Begründung: Mamadou Saliou Diallo könne nicht nachweisen, dass er in Guinea als Straßenhändler arbeite
Nachdem die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Conakry (Guinea) den Antrag von Mamadou Saliou Diallo auf Erteilung eines Visums anlässlich der Ladung des Bundesgerichtshofes zur Verkündung der Revisionsentscheidung im Fall des Feuertodes Oury Jallohs am 28. August 2014 in einem ersten Antwortschreiben vom 15.08.2014 bereits mit einer anmaßend unterstellenden Begründung abgelehnt hatte (https://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2014/08/pm_visum_trotz_einladung_durch_den_bgh_verweigert.pdf), erfolgte heute nach zwischenzeitlicher anwaltlicher Intervention unter Einbeziehung des BGH die endgültige Verweigerung der Visumerteilung. Die schamlos scheinheilige Begründung diesmal: Mamadou Saliou Diallo hätte nicht nachweisen können, dass er seinen Lebensunterhalt in Guinea als Straßenhändler bestreitet.
Abgesehen von der Tatsache, dass es in Guinea keiner gewerblichen Genehmigung zum Handel auf öffentlichen Straßen und Plätzen bedarf (was der deutschen Botschaft Conakry bekannt sein muss!), wurden dem Bruder als Nebenkläger in den verschiedenen Verfahren im Falle des im Dessauer Polizeigewahrsam gefesselten und bei lebendigem Leibe verbrannten Oury Jalloh bereits mehrfach Visa zur Teilnahme an Verhandlungen erteilt – durch dieselbe deutsche Botschaft! So gesehen kann die hier praktizierte Willkür der deutschen Botschaft Conakry nicht nur nicht nachvollzogen werden, sondern muss als zielgerichtete, rassistisch motivierte Erniedrigung von Hinterbliebenen eines Todesopfers exekutiver Gewalt in Deutschland angesehen werden.
Der Zeitpunkt der endgültigen Visumverweigerung am heutigen Freitag ist umso perfider, als der Flug für Mamadou Saliou Diallo bereits für Sonntag, den 24. August 2014 gebucht und die Botschaft selbst am Wochenende für den Öffentlichkeitsverkehr geschlossen ist. Zudem ist der verantwortliche Botschafter in Conakry, Herr Hartmut Krausser, als Diplomat gegenüber rechtlichen Verfügungen seitens der Justiz (wie schon der Ladung durch den BGH) offensichtlich immun.
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh wird auch weiterhin nichts unversucht lassen, die Teilnahme Mamadous an der Verkündung des Urteils des BGH zu den Revisionsanträgen zum „Magdeburger Prozess“ gegen alle Widerstände möglich zu machen!
Darüber hinaus behalten wir uns angemessene dienst-, straf- und zivilrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen dieses widerwärtigen Aktes bürokratischer Willkür vor!
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
(http://initiativeouryjalloh.wordpress.com)
The VOICE Refugee Forum Germany
(http://thevoiceforum.org/search/node/oury%20jalloh)
Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen
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22.08.2014 20:35
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Tags: #Asyl #OuryJalloh #Revision #Einladung #BGH #Visumsablehnung #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung
Erstellt: 2014-08-21 12:02:14 Aufrufe: 3016
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