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LANDESDATENSCHUTZBEAUFTRAGTER: DASHCAM-URTEIL "GUTES ZEICHEN FÜR DEN DATENSCHUTZ"
Mit den Aufnahmen werden die Datenschutzrechte anderer verletzt. Der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens meint dazu, dass das Dashcam-Urteil ein "gutes Zeichen für den Datenschutz" sei. Bei permanentem Mitschneiden des Verkehrsgeschehens durch Privatleute drohen auch in Niedersachsen Bußgelder. Mehr dazu bei http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/dashcam-datenschutz-ansbach-100.html Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2j3 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4453-20140814-gericht-verbietet-autokameras.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4453-20140814-gericht-verbietet-autokameras.html Tags: #Persoenlichkeitsrecht #Dashcams #Videoueberwachung #Urteil #Privatsphaere #Geodaten #KfzKennzeichenerfassung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz Erstellt: 2014-08-14 06:44:53 Aufrufe: 1828 Kommentar abgeben |
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