|
LANDESDATENSCHUTZBEAUFTRAGTER: DASHCAM-URTEIL "GUTES ZEICHEN FÜR DEN DATENSCHUTZ"Das Ansbacher Verwaltungsgericht hat geurteilt, dass es unzulässig ist mit Dashcams, also Kameras an der Winschutzscheibe des Kfz, Aufnahmen zu machen, sobald diese später ins Internet gestellt, auf Youtube oder Facebook hochgeladen oder Dritten – etwa der Polizei vermittelt werden. Mit den Aufnahmen werden die Datenschutzrechte anderer verletzt. Der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens meint dazu, dass das Dashcam-Urteil ein "gutes Zeichen für den Datenschutz" sei. Bei permanentem Mitschneiden des Verkehrsgeschehens durch Privatleute drohen auch in Niedersachsen Bußgelder. Mehr dazu bei http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/dashcam-datenschutz-ansbach-100.html Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2j3 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4453-20140814-gericht-verbietet-autokameras.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4453-20140814-gericht-verbietet-autokameras.html Tags: #Persoenlichkeitsrecht #Dashcams #Videoueberwachung #Urteil #Privatsphaere #Geodaten #KfzKennzeichenerfassung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz Erstellt: 2014-08-14 06:44:53 Aufrufe: 1648 Kommentar abgeben |
CC Lizenz Mitglied im European Civil Liberties Network Bundesfreiwilligendienst Wir speichern nicht World Beyond War Tor nutzen HTTPS nutzen Kein Java Transparenz in der Zivilgesellschaft |