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Double-Opt-In: Einwilligung muss durch Dokumentation beweisbar seinNur wenn der Kunde per E-Mail gebeten wird, eine Newsletter-Bestellung zu bestätigen und diese Bestätigung beim Werbenden dokumentiert wird, so ist durch dieses Double-Opt-In Verfahren sichergestellt, dass er in E-Mail Werbung an diese E-Mail-Adresse ausdrücklich eingewilligt hat. Nur wenn die Werbefirma die eingehenden E-Mails gerichtsfest dokumentiert, ist davon auszugehen, dass der Kunde die Werbung wirklich verlangt hat. In fast allen Unternehmen liegt mit der Dokumentation eingehender E-Mail "einiges" im Argen. Mehr dazu bei http://www.haufe.de/recht/datenschutz/double-opt-in-einwilligung-muss-beweisbar-sein_224_265616.html Zum Thema "E-Mails gerichtsfest dokumentiert" lohnt es sich bei Per Heinlein nachzulesen. Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2iW Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4447-20140808-urteil-gegen-werbemails.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4447-20140808-urteil-gegen-werbemails.html Tags: #Werbung #Recht #E-MailDokumentation #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Scoring #Cyber-Mobbing #sozialeNetzwerke #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Cookies Erstellt: 2014-08-08 07:21:55 Aufrufe: 1738 Kommentar abgeben |
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