Orange, Sunrise und Swisscom sagen: "Nein"
Schon seit 2002 wird jede Bewegung von Schweizer Handybesitzern ein halbes Jahr lang aufgezeichnet. Swisscom, Sunrise und Orange müssen im Auftrag des Bundes von jedem Kunden folgende Daten auf Vorrat speichern:
- Mit wem er wann und von wo aus kommuniziert hat
- Wer sich wann und für welche Dauer ins Internet eingeloggt hat
- Wer wann wem ein E-Mail oder SMS geschickt hat
- Wo sich der Handynutzer gerade befindet
Mit der Revision des Überwachungsgesetzes (BÜPF) soll es künftig drei Ausweitungen der bestehenden Möglichkeiten geben.
- Die Vorratsdatenspeicherung (wer mit wem wann und von wo aus kommuniziert hat) soll von sechs auf zwölf Monate verlängert werden.
- Nicht nur die Großen Drei sollen speichern, sondern auch Schweizer E-Mail-Provider, Cloud-Anbieter, Kurznachrichten-Apps wie Threema und Anbieter von öffentlichen WLANs wie Restaurants sollen die Nutzerdaten speichern.
- Für die gezielte Direktüberwachung von einzelnen Personen, gegen die ein Verdacht vorliegen muss, kann der Staatstrojaner eingesetzt werden.
Nun wehren sich neben vielen Bürgern auch die Großen Drei. Sie stört es vor allem, dass sie die Überwachung mit ihrem Geld (eigentlich das Geld ihrer Kunden) mitfinanzieren sollen.
Durch die Ausweispflicht würde auch der Onlinehandel mit SIM Karten unmöglich werden.
Mehr dazu bei http://www.watson.ch/!515544117
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Tags: #Lauschangriff #BUePF #Schweiz #Provider #VDS #Ueberwachung #Cyberwar #Hacking #Polizei #Geheimdienste #Trojaner #Vorratsdatenspeicherung
Erstellt: 2014-08-07 06:48:34 Aufrufe: 1644
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