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Informationelle Fremdbestimmung: Kampf gegen Eintrag in Polizeidatenbank
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird mit Füssen getreten. Selbst der Datenschutzbeauftragte stellte nach Prüfung der polizeilichen Datenbanken im letzten Tätigkeitsbericht fest: “Wie eine Kontrolle der Zentraldatei ‘Politisch motivierte Kriminalität -links‘ (‘PMK-links-Z’) ans Licht brachte, sind viele personenbezogene Speicherungen ohne hinreichende Rechtsgrundlage erfolgt.” Ein “Beratungs- und Kontrollbesuch” beim Bundeskriminalamt (BKA) hatte ergeben, dass “Anmelder von Versammlungen als ‘sonstige Personen’ in der Zentraldatei gespeichert” waren. Damit wird der Spruch des Bundesverfassungsgerichts im so genannten Volkszählungsurteil von 1983 in Frage gestellt:
Mehr über die Einzelheiten der beschriebenen Fälle und gesperrte Akten und Geheimverfahren in dem Artikel https://netzpolitik.org/2014/informationelle-fremdbestimmung-kampf-gegen-eintrag-in-polizeidatenbank-wegen-demonstration-freiheit-statt-angst/ Alle Artikel zu
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