23.07.2014 Berlin für Flüchtlinge zuständig

Versprochen ist versprochen

Das Gutachten von Fischer-Lescano für die Berliner Integrationsbeauftragte Lüke kommt zu dem Schluss, dass die Flüchtlinge vom Orianienplatz einen verbindlichen Rechtsanspruch darauf haben, dass das Land Berlin die Zuständigkeit für sie übernimmt. Dieser Anspruch ergibt sich für einige Gruppen der Flüchtlinge aus dem Inhalt des Einigungspapiers, für andere auch daraus, dass die Flüchtlinge schon so lange in Berlin geduldet wurden.

Der Innensenator lehnt das bisher ab. Ohne Einigung wird wohl das Verwaltungsgericht entscheiden müssen.

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Tags: #Asyl #Berlin #Oranienplatz #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung
Erstellt: 2014-07-23 08:48:22
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