Behinderung des BND-Ausschusses war grundgesetzwidrigWeiterlesen bei Spiegel Online...
Es ist ein weitreichender Erfolg für die Opposition im Bundestag: Die Bundesregierung hat mit ihren Beschränkungen des BND-Untersuchungsausschusses gegen das Grundgesetz verstoßen - das hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Karlsruhe - Geklagt hatten FDP, Grüne und Linksfraktion - ihnen hat das Bundesverfassungsgericht überwiegend Recht gegeben: Die eingeschränkten Aussagegenehmigungen für Zeugen im Ausschuss sowie die teilweise Sperre von angeforderten Akten verletze das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestags, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
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Erstellt: 2009-07-23 08:58:10 Aufrufe: 2672
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