"Recht auf Datenschutz ist Grundpfeiler jeder demokratischen Gesellschaft"
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Freitagvormittag die Speicherung von Vorratsdaten für verfassungswidrig erklärt. Ab sofort müssen alle alle Speichersysteme gelöscht werden. Das Gericht gab den Beschwerdeführern in seinem Urteil recht, zahlreiche Paragrafen und Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sind verfassungswidrig.
Auch die "neuen Herausforderungen krimineller Natur durch moderne Kommunikationsmittel" reichten aber nicht aus, um Regelungen wie die Vorratsdatenspeicherung einzuführen.
Mehr dazu bei http://derstandard.at/2000002350932/Verfassungsgerichtshof-kippt-Vorratsdatenspeicherung
Update 29.10.2014: In Österreich sind durch ein Jahr Vorratsdatenspeicherung Kosten von 13,06 Millionen Euro entstanden. In 99 Prozent der Fälle wurde die Verwendung der Daten (auch Standort-/ Geodaten) von Richtern genehmigt. Ob die Maßnahmen zu Ermittlungserfolg führten, bleibt unklar. Wurde das nicht erfasst oder ist das nur peinlich?
Mehr dazu bei http://derstandard.at/2000007361991/Behoerdliche-Ueberwachung-kostete-ueber-13-Millionen-Euro
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Kommentar: RE: 20140628 Verfassungsgerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung
Habt ihr die PM des AK Vorrat dazu gelesen?
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 27.06.2014
Bürgerrechtler fordern nach Wiener Urteil endgültigen Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert von der Bundesregierung eine klare Aussage zum Verzicht der Wiedereinführung der verdachtslosen Speicherung von Verbindungsdaten. Anlass ist das heute ergangene Urteil des obersten österreichischen Gerichts, welches das österreichische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Wiener Verfassungsgerichtshofs außerordentlich und beglückwünschen unsere österreichischen Mitstreiter zu diesem Erfolg," kommentiert Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Vorrat. "Nun ist es an der Zeit, auch die verbliebenen Überwachungsgesetze in den anderen EU-Staaten zu Fall zu bringen."
Vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom April, der die entsprechende EU-Richtlinie für unvereinbar mit den europäischen Grundrechten, und damit für ungültig erklärte. In einigen weiteren EU-Staaten sind vor den dortigen Verfassungsgerichten Verfahren zu den dortigen Überwachungsgesetzen anhängig.
"Die deutsche Bundesregierung ist aufgefordert, europäischen Grundrechten zur Geltung zu verhelfen," ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. "Es liegt in ihrer politischen Verantwortung, deutsche Bundesbürger vor diesen unzulässigen Eingriffen in ihr Recht auf Privatheit zu schützen, wenn sie sich in anderen EU-Staaten aufhalten."
Eine Möglichkeit dazu wären entsprechende Klagen der Bundesrepublik Deutschland gegen die anderen Staaten, weil deren Gesetze gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de
Jochen, 28.06.2014, 22:39
RE: 20140628 Verfassungsgerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung
Nun ist Schluss! Seit Montag Mitternacht ist die Vorratsdatenspeicherung in Österreich tatsächlich Geschichte. Montagnachmittag hat Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) die am Freitag vom Verfassungsgerichtshof verkündete Aufhebung im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Keine Speicherung mehr und die alten Daten werden gelöscht. ( http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/3830407/Vorratsdatenspeicherung-in-Osterreich-ausser-Kraft?_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/index.do )
Also nichts als Kosten für den Steuerzahler!
Sepp, 02.07.2014 14:56
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Erstellt: 2014-06-28 08:04:00 Aufrufe: 1718
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