22.07.2009 Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich verankern

Datenschutz gesetzlich verankern

Komm TK-IT 6/7 09
Im Arbeitsleben werden umfangreiche Daten gespeichert, von der Bewerbung über die Erfassung von Krankheitszeiten bis zur täglichen Arbeitszeit. Die jüngsten Datenschutzskandale haben die Schwachstellen im Datenschutz aufgezeigt. Gewerkschaften fordern daher seit langem ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sichert und den Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers enge Grenzen setzt.

Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist bereits im Grundgesetz verankert, auch im Betriebsverfassungsgesetz und Bundesdatenschutzgesetz finden sich Bestimmungen. Doch nicht alles ist lückenlos normiert, so ist z.B. der Einsatz von Videoüberwachung nur durch Rechtsprechung
ver.di fordert gemeinsam mit dem DGB:
die Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die heutigen technischen Gegebenheiten des Internets. Betriebsräte sollten ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen, Regelungen abschließen und Beschäftigte für Datenschutzfragen sensibilisieren.

Cornelia Brandt in KOMM 06/07 2009


links:
Die Onlinerechte-Kampagne, von ver.di 2002 initiiert, bietet eine Plattform mit aktuellen Informationen, Checklisten, Beispiele von Betriebsvereinbarungen, aber auch Präsenzseminare für betriebliche Interessenvertretungen zum Thema Überwachung im Betrieb an: www.online-rechte-fuer-beschaeftigte.de
Die Seite des Bundesdatenschutzbeauftragten bietet Informationen, eine Rechtsprechungsübersicht, Anschriften und Links rund um das Thema Datenschutz: www.bfdi.bund.de
Beratung, Weiterbildung und Information zum Thema Datenschutz und anderen Fragen rund um Arbeitsorganisation, Technik und Gesundheit bietet der Zusammenschluss gewerkschaftsnaher Beratungseinrichtungen: www.tbs-netz.de


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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Gesetz #BDSG #DGB #verdi #ELENA
Erstellt: 2009-07-23 07:17:33
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