04.09.2008 Verbindungsdaten ohne richterliche Genehmigung

Telekom soll widerrechtlich Kundendaten herausgegeben haben

Der Jurist Patrick Breyer beschuldigt die Deutsche Telekom, die Verbindungsdaten von Nutzern ohne richterliche Anordnung und ausreichenden Schutz an Strafverfolger übersandt zu haben. In einer Ermittlung wegen des Verbreitens von Hörbüchern im Internet hatten die Ermittlungsbehörden von der Telekom die Nutzer von IP-Nummern angefragt. Sie erhielten die Namen, Adressen und auch gleich die Verbindungsdaten.

 Verbindungsdaten dürften Telekommunikationsunternehmen aber nur nach richterlicher Anordnung herausgeben, so Breyer. Wer solche sensiblen Informationen unbefugt offen lege, mache sich strafbar. Erschwerend komme hinzu, dass die Telekom selbst von "Verbindungsdaten" gesprochen und sich damit über die Brisanz der "Lieferung" wohl im Klaren gewesen sei. Weiter beklagt Breyer eine weitgehend ungeschützte Übermittlung dieser personenbezogenen Daten per E-Mail an die Staatsanwaltschaft in einer zip-Datei.

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Tags: #Ergonomie #Telekom #Richtervorbehalt #Datenpannen #Datenskandale #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Verschluesselung
Erstellt: 2008-09-05 06:51:15
Aufrufe: 2151

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