Überwachung: BND handelt laut Experten klar verfassungswidrig
Die Gutachter, die ehemaligen Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier und Wolfgang Hoffmann-Riehm sowie Matthias Bäcker, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Mannheim sollten vor dem NSA Untersuchungsausschuss darlegen, welche Grundrechte und Rechte deutsche Bürger vor massenhafter Ausspähung schützen und inwieweit deutschen Geheimdiensten die Weitergabe von Daten an verbündete Staaten erlaubt ist.
Die Verfassungs-Experten stellten fest, dass die vom BND vorgebrachte Unterscheidung zwischen Deutschen und Ausländern bei der Überwachung ohnehin keine Grundlage hat. Denn der Artikel 10 des Grundgesetzes, in dem das Post- und Fernmeldegeheimnis geregelt ist, unterscheidet überhaupt nicht zwischen Aus- und Inländern, sondern räumt allen Menschen das gleiche Grundrecht ein.
Außerdem sind sich alle drei Sachverständigen eing, dass die Bundesregierung auch international dazu verpflichtet ist, die Kommunikation in Deutschland zu schützen und ausländische Behörden, die deutsche Gesetze in Deutschland verletzen, müssten strafrechtlich verfolgt werden.
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Erstellt: 2014-06-19 08:28:17 Aufrufe: 1789
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