30.05.2014 Hausdurchsuchung bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten

Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?

Das Landgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 16.04.2014 (510 Qs 49/14) festgestellt, dass zur weiteren Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten eine Hausdurchsuchung zumindest dann zulässig ist, wenn es sich um den Verdacht eines wiederholten und hartnäckigen Gesetzesverstoßes handelt.

Die Durchsuchung der Wohnräume sei erforderlich, um die Ordnungswidrigkeiten (weiter) aufzuklären. Auch unter Berücksichtigung von Art. 13 GG sei die Durchsuchung nicht unverhältnismäßig. Einen allgemeinen Grundsatz, dass Wohnungsdurchsuchungen in Bagatellsachen nicht zulässig sind, gebe es nicht.

Mehr dazu bei http://www.jurablogs.com/2014/05/06/hausdurchsuchung-bei-verdacht-auf-ordnungswidrigkeiten

Anmerkung: Hier werden für die Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten Grundrechte bei der Abwägung mit normalem Polizeirecht auf eine Stufe gestellt.

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2h4
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4338-20140530-hausdurchsuchung-bei-verdacht-auf-ordnungswidrigkeiten.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4338-20140530-hausdurchsuchung-bei-verdacht-auf-ordnungswidrigkeiten.htm
Tags: #Persoenlichkeitsrecht #Wohnungsdurchsuchung #Hausdurchsuchung #Bagatelle #Ordnungswidrigkeit #Privatsphaere #Grundrechte #Menschenrechte
Erstellt: 2014-05-30 07:27:54
Aufrufe: 1835

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap