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Bundesverfassungsgericht soll E-Mail-Überwachung des BND prüfenDer Berliner Anwalt Niko Härting hatte gegen die sogenannte strategische Fernmeldeüberwachung geklagt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage abgewiesen hat, weil er nicht selbst direkt davon betroffen ist, will er nun vor das BVerfG nach Karlsruhe gehen. Auch in der G-10-Kontrollkommission sind sich die Experten weitgehend einig: Wie der Bundesnachrichtendienst im Ausland handelt, ist in Teilen nicht vom Gesetz gedeckt. Gemäß dem sogenannten G-10-Gesetz darf der BND gezielt Telekommunikationsanschlüsse anzapfen, solange es sich um Anschlüsse nicht-deutscher Staatsbürger im Ausland handelt. Das ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, denn dort heisst es in Artikel 10, Absatz 1 des Grundgesetzes eben nicht: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis der Deutschen ist unverletzlich. Auch der Frankfurter Richter Bertold Huber, stellvertretender Vorsitzender der G-10-Kommission hatte in einem Aufsatz in der "Neuen Juristischen Wochenschrift" festgestellt, dass Paragraf 5 II 3 des G-10-Gesetzes verfassungswidrig sei, weil er nicht berücksichtige, dass Nicht-Deutsche denselben Grundgesetz-Schutz genießen wie Deutsche. Mehr dazu bei http://www.zeit.de/politik/2014-05/G-10-Kontrollkommission-bundesnachrichtendienst-kritik Alle Artikel zu Kommentar: RE: 20140529 Zweifel an Rechtmäßigkeit der BND-Überwachung Die "Zweifel" sind nun ja wohl ausgeräumt. (s. http://www.sueddeutsche.de/digital/auslandsgeheimdienst-bnd-will-soziale-netzwerke-live-ausforschen-1.1979677 ) Die sind mit den Daten, die sie (illegalerweise) schon haben nicht zufrieden und wollen immer mehr, wenn wir sie nicht stoppen. Jochen, 31.05.2014 12:38
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