POL-MFR: Zu Unrecht verdächtigt
Ein 63-jähriger Mann aus Nürnberg bekam es mit der Polizei zu tun, weil von seinem Internetanschluss aus kostenpflichtige Erotikseiten besucht wurden und er sich weigerte dafür zu zahlen.
Nicht er hatte die Seiten aufgerufen, sondern ein Nutzer seines (unverschlüsselten) W-LAN Modems, das er kürzlich erworben hatte. Die Kriminalpolizei rät deswegen, offene Funknetzwerke unbedingt zu verschlüsseln. Hierzu sollte, wenn möglich, nicht mit WEP-Verschlüsselung sondern die WPA- bzw. die WPA 2-Verschlüsselung aktiviert werden.
Mehr dazu bei http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=6013
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Kommentar: RE: 20070103 63-jähriger wollte für Erotikseiten nicht zahlen
Nun soll die unsägliche "Störerhaftung" auch noch verschärft, anstatt abgeschafft werden. In Formulierungen bei der Vorstellung der „Digitalen Agenda“ geht es offenbar darum, eine anonyme Nutzung des Internets möglichst zu verhindern. Dabei haben wir ein Deutschland ein Grundrecht auf anonyme Nutzung! (s. https://netzpolitik.org/2014/stoererhaftung-datenverkehr-nur-mit-nummernschild/ )
Jochen, 26.10.2014 9:45
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Tags: #Verbraucherdatenschutz #W-LAN #WEP #WPA #Stoererhaftung #Datenschutz #Datensicherheit #digitaleagenda #Verschluesselung
Erstellt: 2007-01-03 18:01:00 Aufrufe: 2275
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