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Amazon One-Click Patent schwelt nach 15 Jahren immer noch weiter Wir dokumentieren hier die Presseerklärung des FFII zum Patentstreit über Amazons OneClick Patent, der seit über 15 unerbittlich ausgefochten wird.
Pressemitteilung - FFII: one click Patent 15.1.13 München, 15 Januar 2013 - Der König der trivialen Patente auf Software und
Geschäftsmethoden, Amazons "One-Click Geschenkbestellung", ist in Europa
weiterhin nicht tot. Nach 15 Jahren seiner Existenz hat das Europäische
Patentamt (EPA) es heute aus unsicheren Gründen, die eine weitere Anfechtung
ermöglichen, aufgehoben.
Das Patent Nummer EP0927945 wurde schonmal im Jahr 2007 aufgehoben, nachdem es 2003 erteilt wurde. Die Beschwerdekammer des EPA belebte es 2009 jedoch wieder und verwies den Fall an die Einspruchsabteilung zurück, da noch nicht
bewiesen war, dass die "single action" (One-Click) Funktion nicht über den Stand der Technik hinausgeht. In der heutigen Anhörung erachtete die Einspruchsabteilung diese Funktion für sowohl patentierbar als auch neu, sah jedoch keinen erfinderischen Schritt. Auch seine Kombination mit dem Geschenkbestellungsprozess hob sich für sie nicht vom Stand der Technik ab.
Der FFII erwartet, dass Amazon diese Entscheidung wieder anfechten wird, so dass das Einspruchsverfahren sich wahrscheinlich noch weiter hinziehen wird. Das Patent wurde 1998 angemeldet, vor 15 Jahren, wobei die maximale Lebensdauer eines Patents 20 Jahre beträgt.
FFII Analyst Georg Jakob, der den FFII in der heutigen Anhörung repräsentiert hat, erklärt: "Die offensichtliche Maßnahme, die schon vor 15 Jahren hätte ergriffen werden sollen, wäre das Patent nach Art. 52(2)c der Europäischen Patent Übereinkommens (EPÜ) abzulehnen. Die Patentansprüche erwähnen lediglich Elemente von Standard-Datenverarbeitungsanlagen (also normale Computer) und Instruktionen wie diese zu betreiben sind - Software. Genau so definieren wir Softwarepatente."
"Amazons berühmt-berüchtigtes Patent kann als perfektes Beispiel gelten, was im heutigen Patentsystem in Europa falsch läuft.", fügt FFII Vorstandsmitglied Stephan Uhlmann hinzu.
Hintergrundinformationen Die Patentanmeldung von 1998 beschreibt eine "Methode in einem Computersystem zur Koordinierung des Versands eines Geschenks von einem Geschenkgeber zu einem Empfänger, wobei das Geschenk und der Empfänger in der Geschenkbestellung spezifiziert ist". Im Jahr 2004 hat der FFII e.V., wie auch die Gesellschaft für Informatik e.V. und die Fleurop-Interflora European Business Company AG, Einspruch gegen die Erteilung des One-Click Geschenkbestellungspatents als EP0927945 durch das Europäische Patentamt (EPA) eingelegt. Entgegen verschiedener Berichte war das Patent in Europa immer noch gültig und in Kraft. Durch den Einspruch von FFII et al. wurde das Patent 2007 aufgehoben. Amazon ging gegen diese Entscheidung jedoch in Berufung, wonach das EPA das Urteil aufhob und den Fall an die Einspruchsabteilung zurückverwies.
Jeff Bezos, Gründer und CEO von Amazon.com, der in dem Patent als Mit-Erfinder genannt wird, wurde kürzlich zitiert: "Patente sollten Innovation ermutigen und wir beginnen in einer Welt zu sein, in der Patente möglicherweise beginnen Innovationen zu unterdrücken. Regierungen müssten sich vielleicht das Patentsystem anschauen und schauen, ob diese Gesetze geändert werden müssen, denn ich denke, dass einige dieser Kämpfe nicht gesund für die Gesellschaft sind."
(http://metro.co.uk/2012/10/15/jeff-bezos-kindle-e-readers-will-soon-become-part-of-our-everyday-lives-606545/)
Links Detaillierter Bericht von der Anhörung: https://a2e.de/phm/13/01/amazon/
Chronologie und Hintergrundinformationen: http://action.ffii.org/oneclick
Pressemitteilung 2013-01-14 "FFII still challenges Amazon one-click gift
order patent" (Englisch): http://press.ffii.org/Press_releases/FFII_still_challenges_Amazon_one-click_gift_order_patent
Dauerhafter Link zu dieser Pressemitteilung: http://www.ffii.de/wiki/PmAmazonOneClick130115De
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