Vermieter will Auskunft im Jobcenter per Waffe erpressen
Nun hält sich endlich mal das Jobcenter an die Datenschutzvorgaben und schon werden die Mitarbeiter mit der Waffe bedroht.
Nachdem ein Vermieter von einer Sachbearbeiterin des Jobcenters keine telefonische Auskunft über Mietzahlungen des Jobcenters an eine seiner Mieterinnen erhielt, die Hartz IV-Leistungen bezieht, drohte er, er werde eines seiner Gewehre laden und jemanden erschießen.
Vielleicht ist das deutsche Waffenrecht mit über 20 Millionen gemeldeten Waffen in Deutschland doch zu "großzügig". Dem Anrufer droht nun §241 Absatz 1 Strafgesetzbuch. Dort steht: "Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft".
Mehr dazu bei http://www.idowa.de/home/artikel/2014/05/02/aufgebrachter-vermieter-droht-jobcenter-mitarbeiterin-mit-waffengewalt.html
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Tags: #Militaer #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Buergerportal
Erstellt: 2014-05-06 06:10:28 Aufrufe: 8532
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