18.07.2009: Behörden überprüfen Hartz IV Konten
Datenschutz und Bankgeheimnis adé: Polizei, Justiz und Finanzämter durchleuchteten Bankkonten, ohne dass dabei die Betroffenen darüber in Kenntnis gesetzt wurden.
Polizei, Justiz und Finanzämter durchleuchten Bankkonten, ohne dass die Betroffenen darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Wie aus einer Bundestags-Anfrage der FDP Fraktion hervor geht, wurden im ersten Halbjahr 2009 rund 57.000 Konten durch Behörden abgerufen. Umgerechnet werden rund 200 Kontoabfragen pro Tag durch Behörden durchgeführt.
Die Einsicht in Bankdaten sollte eigentlich nur in Ausnahmefällen geschehen. Allerdings verdeutlicht die hohe Anzahl im ersten Halbjahr 2009, wie wenig das Bankgeheimnis für Hartz IV-Betroffene gilt. Laut des Bundesverfassungsgerichtes dürfen Konto-Abfragen nicht zum "alltäglichen Standardinstrument" verwendet werden, sondern müssen ein sogenanntes "ultima ratio" sein. Die Daten dürfen also nur dann angezapft werden, wenn wirklich kein anderes adäquates Mittel mehr zur Verfügung steht. Prüfungen durch Richter, ob eine Verhältnismäßigkeit besteht, fehlen völlig.
Erst im Juni 2009 wurde bekannt, dass der Datenschutz von Hartz IV Beziehern durch eine interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit entschieden verletzt wurde. In der internen Dienstanweisung wurde beschrieben, wie Arge Außendienstmitarbeiter am effektivsten Hartz IV Betroffene "observieren" könnten, um einen sog. "Leistungsmissbrauch" aufzudecken.
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Tags: #Bankgeheimnis #Hartz-IV #datenschutz #Ueberwachung
Erstellt: 2009-07-18 09:18:45 Aufrufe: 3031
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