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27.04.2014 Verdachtsunabhängige Besuche durch Polizei

CDU plant jederzeit ohne begründeten Verdacht in "Prostitutionsstätten" eindringen zu können.

CDU plant und die Polizei fordert, jederzeit ohne begründeten Verdacht in Prostitutionsstätten (Begriff natürlich nicht genau definiert) eindringen und diese kontrollieren zu können.

Verdachtsunabhängig ist hier das Stichwort! Es braucht keinen richterlichen Beschluss und keine besondere Begründung mehr für dieses Vorgehen. Praktisch werden alle zum Freiwild auf Grund einer bloßen Behauptung.

Dabei kann es sich um jede Wohnung handeln in die ein missliebiger Nachbar verschiedene Männer hineingehen sah.

CDU und Polizei fordern auch ein Sondergesetz, welches ihnen ermöglicht, ohne richterlichen Beschluss Telefonanschlüsse (von Zuhältern) abzuhören. Auch hier NOCHMAL der Hinweis: ohne richterlichen Beschluss und entsprechende Beweise kann JEDER in den Verdacht kommen und abgehört werden, die ehemalige VDS läßt grüßen!

Aktuell forderten CDU-Politiker in Krefeld, die Ausweitung der Video-Überwachung.

Mehr dazu bei http://voice4sexworkers.com/2014/04/26/warum-dem-normalen-burger-die-anti-prostitutions-kampagne-nicht-egal-sein-sollte/

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Tags: #Persoenlichkeitsrecht #Prostitutionsgesetz #CDU #SchutzderWohnung #VDS #Telefon #Privatsphaere #Polizei #Videoueberwachung #Lauschangriff #Ueberwachung #Grundrechte #Cyber-Mobbing #sozialeNetzwerke
Erstellt: 2014-04-27 08:03:51
Aufrufe: 1634

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