Urteil zu Überwachung von Demonstrationen
62 Berliner Abgeordnete der Oppositionsfraktionen im Abgeordnetenhaus hatten ein Normenkontrollverfahren gegen Übersichtsaufnahmen bei Demonstrationen angestrengt. Sie argumentierten, dass dies nicht mit der Versammlungsfreiheit nach Art. 26 der Verfassung von Berlin vereinbar sei, weil die Regelung unbestimmt und unverhältnismäßig sei. Außerdem fehle dem Land bereits die Gesetzgebungskompetenz.
Zwar war auch das Gericht der Ansicht, dass Übersichtsaufnahmen in die Versammlungsfreiheit eingreifen und Einzelne davon abhalten könnten, an Demonstrationen teilzunehmen. Jedoch sei diese Beeinträchtigung gerechtfertigt, da sie hinreichend bestimmt und auch verhältnismäßig sei.
Mehr dazu bei http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verfgh-berlin-urteil-verfgh12913-versammlungen-uebersichtsaufnahmen-video/
Anmerkung: Also Grundrechte einschränken ist ok, wenn man die Einschränkung "hinreichend bestimmt"?
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Tags: #Videoueberwachung #Urteil #Klage #Polizei #Berlin #Geheimdienste #Ueberwachung #Versammlungsrecht
Erstellt: 2014-04-21 08:20:39 Aufrufe: 2156
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