Data Mining von Polizei und Geheimdiensten soll erstmals Rechtsgrundlage erhalten
Nachdem das BVerfG Änderungen bei der Antiterrordatei gefordert hatte, liegt nun der Entwurf für das Antiterrordateigesetz (ATDG) vor. Und wieder wird nicht verbessert sondern verschlimmert.
Unter anderem soll ein Data Mining unter Einbeziehung mehrerer Datensätze aus verschiedenen Datenbeständen polizeialltäglich werden. Im Neusprech heißt das “erweiterte Datennutzung”. Data Mining, zu deutsch Rasterfahndung, auf personenbeziehbaren Daten wurde von allen deutschen Datenschutzbeauftragten bereits auf ihrer Tagung im März 2000 für unzulässig erklärt.
Selbst nach Definition der Bundesinnenministerium handelt es sich bei den geplanten Möglichkeiten um Data Mining. Demnach liege Data Mining vor, wenn “Verfahren und Methoden” eingesetzt würden “mit deren Hilfe bereits vorhandene große Datenbestände, zumeist auf statistisch-mathematischen Verfahren basierend, selbständig auf Zusammenhänge analysiert werden, um auf diesem Wege ‘neues Wissen’ zu generieren”.
Außerdem sollen einige der Daten laut dem Gesetzesentwurf nun “verdeckt” gespeichert werden.Nur die einstellende Behörde kann dann einen Einblick gestatten.
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Tags: #Polizei #ATDG #BVerfG #DataMining #Geheimdienste #Anti-TerrorGesetze #Grundrechte #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken
Erstellt: 2014-04-14 17:32:44 Aufrufe: 1677
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