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Hilflos gegen Kinderpornografie?Nach dem unrühmlichen Ende der Vorratsdatenspeicherung (VDS) nach den Urteilen des BVerfG und nun auch des EUGh regt sich Widerstand bei den Polizeibehörden. Wieder werden die aus Zensursula-Zeiten bekannten Argumente ausgepackt. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnt: Jede Minute suchten mehrere Tausend Menschen in Deutschland im Internet nach kinderpornografischen Material. Zur Ermittlung der Täter seien die IP Adressen aus der VDS notwendig. Wenige Zeilen später stellt der Bericht jedoch fest: dass die Verfahren bis zu zwei Jahren in den Dienststellen lägen und man mit der Ermittlung nicht vorankomme. Wenn sie 850000 Videos und mehrere Millionen Bilder sichten sollen, dann dauere das Monate. Wichtiger als die VDS wäre wohl eine bessere Ausstattung der Polizeibehörden. Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2fC Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4255-20140416-sexualstrafrecht-und-vorratsdatenspeicherung.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4255-20140416-sexualstrafrecht-und-vorratsdatenspeicherung.html Tags: #BDK #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Rasterfahndung Erstellt: 2014-04-16 17:45:51 Aufrufe: 1635 Kommentar abgeben |
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