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Eu-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom EUGh gekippt
Nach Ansicht der Luxemburger Richter beschränkt die EU-Richtlinie von 2006 das Datensammeln nicht auf das absolut notwendige Maß, weil sie für die Speicherfrist von bis zu zwei Jahren keine objektiven Kriterien festlegt. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 gekippt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Union und SPD wollen die Vorratsdatenspeicherung nun wieder einführen. Nun hat sich der Europäische Gerichtshofs eingeschaltet, nachdem eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher gegen die Datenspeicherung geklagt hatten. Mehr dazu bei eu-recht.html#.news_spotlight.Datenspeicherung%20ist%20unzul%C3%A4ssig.190.556 Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2fx Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4250-20140408-datenspeicherung-unzulaessig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4250-20140408-datenspeicherung-unzulaessig.html Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Privatsphaere #Grundrechte #Verschluesselung #Polizei #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz Erstellt: 2014-04-08 09:31:18 Aufrufe: 2332 Kommentar abgeben |
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