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Pauschale Überwachung von Staatsdienern in Ungarn verfassungswidrig
Nach dem Gesetz sollten die Geheimdienste zu "geheimen Observationen" an "Personen in der öffentlichen Verwaltung mit Sicherheitseinstufung" ermächtigt werden. Sie sollten für bis zu zwei Mal 30 Tage im Jahr und zwar ohne, dass irgendwelche Anhaltspunkte für Fehlverhalten oder Sicherheitsrisiken vorliegen, beobachtet werden. Die Observationen sollten ausdrücklich auch den privaten Bereich betreffen. Mehr dazu bei http://www.pesterlloyd.net/html/1413ueberwachungverfassungswid.html Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2fc Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4230-20140324-regelmaessig-privatleben-von-staatsdienern-pruefen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4230-20140324-regelmaessig-privatleben-von-staatsdienern-pruefen.html Tags: #Persoenlichkeitsrecht #Ungarn #Verfassungsgericht #Klage #Urteil #Beamte #Privatsphaere #Grundrechte #Rasterfahndung #Polizei #Geheimdienste Erstellt: 2014-03-24 07:15:00 Aufrufe: 1745 Kommentar abgeben |
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