Gescannte Autonummernschilder - So schnell du auch rollst, das digitale Auge sieht dich
Im März 2008 gab es ein höchstrichterliches Urteil des BVerfG gegen den flächendeckenden Einsatz und automatischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdateien, das zwei Landesgesetze für verfassungswidrig und nichtig erklärte. Das hat aber nicht gereicht, inzwischen haben die Bundesländer Brandenburg, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und in Kürze auch Berlin das polizeiliche Kennzeichen-Scannen wieder explizit erlaubt.
Den Vogel schoss bei der Argumentation für die Erfassung der beauftragte Anwalt des Landes Bayern ab: Gefragt, ob es nicht demokratisch bedenklich wäre, wenn man durch das permanente Erfassen der Auto-Nummernschilder etwa Teilnehmer von Demonstrationen von der Ausübung ihrer Grundrechte abschrecken könnte, bekannte der Jurist, dass es ja gerade das Ziel sei, „im Vorfeld einer Versammlung die Entscheidung über die Teilnahme“ zu beeinflussen.
Damit wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ad absurdum geführt. Aber auch im privaten Umfeld greifen die automatischen Kennzeichenerfassungssysteme um sich, da ihr Preis sinkt: auf Firmenparkplätzen, in Tiefgaragen, ...
Die Systeme sind inzwischen einfach aufzustellen und werfen über Netzwerk einen Datenstrom mit Kfz-Kennzeichen aus, der staatlicherseits automatsiche mit Fahndungsdaten abgeglichen wird, bei privater Erfassung im undurchsichtigen Haufen Big Data landet - und schließlich dazu führt, dass man auch noch personalisierte Kfz-(Zubehör)-Werbung erhält.
Mehr dazu in Constanze Kurz' Artikel in der FAZ http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/aus-dem-maschinenraum/scannen-von-autonummernschildern-12855944.html
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Erstellt: 2014-03-23 08:43:45 Aufrufe: 1724
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