Verfassungsschutz in der politischen, demokratischen Bildungsarbeit?
Schlimm genug, dass die Bundeswehr mit Jugendoffizieren und Karriereberatern in die Schulen geht und versucht Kinder zum Beruf eines Soldaten zu überreden. Nun hat sich der Verfassungsschutz einen "Bildungsauftrag" gegeben.
Der deutsche Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz ist mittlerweile verstärkt im Bildungsbereich aktiv und hat Schülerinnen und Schüler als Zielgruppe für seine Arbeit entdeckt. Als "Bildungsanbieter" für Schulen steht er dabei in Konkurrenz zu anderen Trägern, wie beispielsweise "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage", die ihr Bildungsangebot oftmals nicht kostenlos zur Verfügung stellen können. Wen die Schulen bei ihren leeren Kassen dann auswählen, liegt leider auf der Hand.
Das im Bundesverfassungsschutzgesetz festgelegte Aufgabenprofils des Verfassungsschutzes sieht keinen Bildungsauftrag vor. Die Präsenz des Verfassungsschutzes an deutschen Schulen steht im Widerspruch zu dem im Jahre 1976 im Beutelsbacher Konsens festgelegten Prinzipien und bedarf daher einer kritischen Debatte. Schulen erfüllen einen staatlichen Bildungsauftrag, der hohen pädagogischen Anforderungen unterliegt. Der Verfassungsschutz dagegen ist für nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung zuständig. Er ist ein Geheimdienst und kein Bildungsexperte.
Mehr dazu bei http://www.netzwerk-courage.de/
und http://www.netzwerk-courage.de/web/index-1906.html
und http://www.netzwerk-courage.de/downloads/NDC_Papier_zur_Arbeit_des_VS_in_Bildungseinrichtungen_Final.pdf
Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2eZ
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4218-20140314-verfassungsschutz-in-den-schulen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4218-20140314-verfassungsschutz-in-den-schulen.htm
Tags: #GeheimdiensteMilitaer #Verfassungsschutz #Schule #BeutelsbacherKonsens #Frieden #Bildungsauftrag #Menschenrechte #Grundrechte #Ueberwachung
Erstellt: 2014-03-14 08:15:08 Aufrufe: 1858
Kommentar abgeben