Europäisches Parlament ächtet außergerichtliche Tötungen durch Drohnen
Aktion Freiheit statt Angst begrüßt den Beschluss des EU Parlaments mit 534 zu 49 gezielte Tötungen durch Drohnen zu ächten. Das ist das erste Mal, dass das Europaparlament sich klar und deutlich gegen gezielte Tötungen positioniert hat. Es ist aber zu bedauern, dass sich das EU-Parlament nicht dazu durchringen konnte, den Einsatz von Kampfdrohnen grundsätzlich abzulehnen.
Die RESOLUTION des EU Parlaments: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=MOTION&reference=P7-RC-2014-0201&format=XML&language=EN
Wir dokumentieren dazu die Pressemitteilung der MEP Fraktionen GRUENE/EFA
PRESSEMITTEILUNG – Straßburg, 27. Februar 2014
Bewaffnete Drohnen: Europäisches Parlament ächtet außergerichtliche Tötungen durch Drohnen
Das Europäische Parlament hat heute auf Initiative der Grünen eine Resolution
über den Einsatz bewaffneter Drohnen verabschiedet. Barbara Lochbihler,
Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte im Europäischen Parlament,
kommentiert:
„Das Europäische Parlament hat heute auf grüne Initiative hin ernste Bedenken
über die Entwicklung und Nutzung bewaffneter Kampfdrohnen geäußert und deutliche menschenrechtliche Anforderungen an das angekündigte europäische Drohnenprogramm gestellt. Erst im Dezember bestätigten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten: Sie wollen ihr eigenes Drohnenprogramm, und zwar zügig. Bereits jetzt sind Millionen von Euro aus EU-Mitteln in die Forschung und Entwicklung geflossen, Tendenz steigend.
Der Einsatz von US-amerikanischen Kampfdrohnen in Pakistan oder Somalia, dem
Berichten zufolge tausende Zivilisten zum Opfer gefallen sind, sollte uns da als
warnendes Beispiel dienen. Das Europäische Parlament hat heute klar gestellt:
Gezielte Tötungen außerhalb von Kriegsgebieten sind illegal. Und auch im Rahmen
kriegerischer Auseinandersetzungen sind Menschen- und Völkerrecht, insbesondere
der Schutz von Zivilisten strikt einzuhalten. Beim geringsten Anzeichen
ungesetzlicher Handlungen muss eine Untersuchung angeordnet, die Täter verfolgt
und die Opfer entschädigt werden.
All das sucht man beim US-Drohnenprogramm vergeblich. Die EU sollte sich nicht
auf denselben Pfad begeben. Deshalb fordert das Parlament: keine Nutzung von
Drohnen durch EU-Mitgliedstaaten für außergerichtliche und extra-territoriale
Tötungen!
Auch darf aus der EU keine Hilfe an andere Staaten erfolgen, die dies planen –
beispielsweise über einen Informationsaustausch mit den USA. Bewaffnete Drohnen
müssen umgehend und umfassend in alle relevanten europäischen und
internationalen Exportkontrollregime aufgenommen werden. Und die Forschung,
Entwicklung und Beschaffung voll-automatischer Systeme, die ohne menschliche
Entscheidungsgewalt töten können, schließen wir unter allen Umständen aus.
Vor allem aber sollten die EU-Außenbeauftragte Ashton und die Mitgliedstaaten
dringend eine Gemeinsame Position erarbeiten, die den rechtlichen Rahmen beim
Einsatz bewaffneter Drohnen glasklar festlegt und die wilden Planungen zum
Drohnenkrieg wieder einhegt.
MEP Barbara Lochbihler
www.barbara-lochbihler.de
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Erstellt: 2014-02-28 08:05:00 Aufrufe: 2399
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