Facebook Irland gelte nicht irisches, sondern deutsches Datenschutzrecht
... ist nach Meinung der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) die Konsequenz aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin.
Facebook Irland, die europäische Tochtergesellschaft von Facebook, muss sich deshalb an deutsches Datenschutzrecht halten, weil nicht die europäische Niederlassung die Verantwortung für die Datenverarbeitung trage, sondern die hundertprozentige Muttergesellschaft in den USA. Damit muss nach Bundesdatenschutzgesetz deutsches Recht eingehalten werden.
Nach diesem Urteil könne nun in 2. Instanz in der Hauptsache verhandelt werden, der Klage des Verbandes gegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Facebook.
Mehr dazu bei http://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/451915/urteil-fur-facebook-gilt-deutsches-recht
Alle Artikel zu
- Verbraucherdatenschutz
- Datenschutz
- Datensicherheit
- Diaspora
- Scoring
- Cyber-Mobbing
- soziale Netzwerke
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2eh
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4177-20140218-fuer-facebook-gilt-deutsches-recht.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4177-20140218-fuer-facebook-gilt-deutsches-recht.htm
Tags: #Verbraucherdatenschutz #Urteil #Berlin #VzBv #Klage #Datenschutz #Datensicherheit #Facebook #Diaspora #Twitter #Scoring #Cyber-Mobbing #sozialeNetzwerke
Erstellt: 2014-02-18 07:40:58 Aufrufe: 1681
Kommentar abgeben