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13.02.2014 Erst umleiten

World Wide Watching - Auch der Richtervorbehalt ist ein untaugliches Mittel

Der Kölner Anwalt Christian Solmecke hat Mandanten, die kannten die Site Redtube nicht einmal. Trotzdem sollten sie 250 Euro bezahlen, weil sie sich dort angeblich urheberrechtsgeschützte Filme angeschaut hätten. Wie die Abmahnanwälte an die Liste der IP Adressen gekommen sind, ist unklar. Trotzdem bekamen sie eine richterliche Anordnung, mit der sie die Namen und Adressen von den Providern herausfordern konnten.

Sollten die IP-Adressen aus einer Umleitung der Surfer über eine Site, auf deren Daten die Abmahnanwälte Zugriff hatten, und sie dann zu jenen Redtube-Pornos leiteten, deren Rechte-Inhaber die Juristen vertreten - dann ist das Betrug.

Mehr dazu bei http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/dossier-politik/vorratsdatenspeicherung-redtube-porno-richter-100.html

Anmerkung: Hinzu kommt noch, dass bisher das Anschauen von Video-Streams kein Download ist. Eine Rechtsgrundlage für die Abmahnung entfällt damit.

Wo sollte das enden? Damit wäre jedes Internetradio illegal ...

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Tags: #Zugangserschwerungsgesetz #Abmahnung #Redtube #Pornos #Richtervorbeahlt #Urheberrecht #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Verbraucherdatenschutz #Datenskandale
Erstellt: 2014-02-13 07:35:05
Aufrufe: 1804

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