|
World Wide Watching - Auch der Richtervorbehalt ist ein untaugliches MittelDer Kölner Anwalt Christian Solmecke hat Mandanten, die kannten die Site Redtube nicht einmal. Trotzdem sollten sie 250 Euro bezahlen, weil sie sich dort angeblich urheberrechtsgeschützte Filme angeschaut hätten. Wie die Abmahnanwälte an die Liste der IP Adressen gekommen sind, ist unklar. Trotzdem bekamen sie eine richterliche Anordnung, mit der sie die Namen und Adressen von den Providern herausfordern konnten. Sollten die IP-Adressen aus einer Umleitung der Surfer über eine Site, auf deren Daten die Abmahnanwälte Zugriff hatten, und sie dann zu jenen Redtube-Pornos leiteten, deren Rechte-Inhaber die Juristen vertreten - dann ist das Betrug. Mehr dazu bei http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/dossier-politik/vorratsdatenspeicherung-redtube-porno-richter-100.html Anmerkung: Hinzu kommt noch, dass bisher das Anschauen von Video-Streams kein Download ist. Eine Rechtsgrundlage für die Abmahnung entfällt damit. Wo sollte das enden? Damit wäre jedes Internetradio illegal ... Alle Artikle zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2e7 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4167-20140213-erst-umleiten-dann-abmahnen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4167-20140213-erst-umleiten-dann-abmahnen.html Tags: #Zugangserschwerungsgesetz #Abmahnung #Redtube #Pornos #Richtervorbeahlt #Urheberrecht #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Verbraucherdatenschutz #Datenskandale Erstellt: 2014-02-13 07:35:05 Aufrufe: 1804 Kommentar abgeben |
CC Lizenz Mitglied im European Civil Liberties Network Bundesfreiwilligendienst Wir speichern nicht World Beyond War Tor nutzen HTTPS nutzen Kein Java Transparenz in der Zivilgesellschaft |