Elektronische Gesundheitskarte verstößt nach einem juristischen Gutachten gegen geltendes Recht
Eine Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stellt fest, dass die sogenannte "elektronische Gesundheitskarte", e-Card oder eGK, nutzlos ist, weil die Krankenkassen darauf verzichtet haben, die Fotos der Versicherten zu prüfen. Als einziger "Sinn" der EGK ist ja das Foto als Nachweis der Identität des Versicherten übrig geblieben. Alle hoch gestochenen Wünsche an die eGK sind trotz der 6 Mrd. Euro Kosten wegen technischer Probleme im Sand verlaufen.
Rein rechtlich müssten nach der Studie die E-Gesundheitskarten wieder eingezogen oder nachgerüstet werden. Das Ministerium wiegelte ab und ließ offen, wann denn geprüft wird, ob der Karteninhaber auch der Abgebildete auf dem Foto ist.
Mehr dazu bei http://www.radiohamburg.de/Nachrichten/Deutschland-und-die-Welt/Deutschland/2014/Februar/Datenschutz-Streit-um-neue-Gesundheitskarte
und http://www.abendblatt.de/politik/article124502451/Gutachten-Die-elektronische-Gesundheitskarte-ist-illegal.html
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Kommentar: RE: 20140204 Gutachten gegen eGK
Wer nicht mal Fotos prüft, dem vertraue ich natürlich gerne meine gesamten Krankheitsdaten an. Nicht mal das kriegen die hin...
Mia, 05.02.2014 1:05
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2dN
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Tags: #RFID #Studie #illegal #Identitaetspruefung #elektronischeGesundheitskarte #Gendaten #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit
Erstellt: 2014-02-04 14:12:12 Aufrufe: 2228
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