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Fernmeldefirmen sollen für Überwachung nicht entschädigt werdenBei Telefonüberwachungen im Rahmen von Strafverfahren sollen Schweizer Fernmeldeunternehmen nicht mehr für ihren Aufwand entschädigt werden. Dies will die Rechtskommission des Ständerates. Sie hat beantragt, die Entschädigung im Zuge der Beratungen zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)zu streichen. Der Bundesrat plante ursprünglich, die Entschädigung für die Fernmeldeunternehmen zu streichen. Da dies aber in der Vernehmlassung auf heftige Kritik stiess, war die Beschlussfassung des Gesetzes in Gefahr. Nun ist es ja nur eine kleine "Veränderung", die dazu führen würde, dass die Unternehmen sich bei ihren Kunden schadlos halten. Mehr dazu bei http://www.parlament.ch/d/sessionen/sda-sessionen/Seiten/20140110_bsd169_Telefon%C3%BCberwachung.aspx Alle Artikel zu
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