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Justizminister Maas: Keine Vorratsdatenspeicherung vor EuGH-UrteilEigentlich ganz normal, der Justizminister will abwarten was der EUGh zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) sagt, bevor er ein neues Gesetz dafür in den Bundestag einbringt. Nicht so für die CDU/CSU, von dort kommt Schelte und der Vorwurf "Bruch des Koalitionsvertrages". Würde man jetzt ein neues VDS-Gesetz beschließen, wäre dies auch nach der Feststellung einer Verfassungswidrigkeit der EU-Richtlinie weiter gültig, bis wieder nach 2-3 Jahren das BVerfG das Gegenteil feststellt. Im Gegensatz zu einer EU Verodrnung (mit Rechtskraft in allen EU-Staaten), gibt eine EU-Richtlinie nur eine Rahmen für eine nationale Gesetzgebung vor. Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-01/vorratsdatenspeicherung-justizminister-maas Anmerkung: Das war ja das mindeste, wenn man von der SPD noch etwas Feingefühl nach der NSA-Affaire erwarten kann. Besser wäre die Aussage: Schluss mit der Überwachung aller Menschen ohne Anlass! Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2cM Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4090-20140106-justizminister-will-kein-verfassungswidriges-gesetz.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4090-20140106-justizminister-will-kein-verfassungswidriges-gesetz.html Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #VDS #Maass #Justizminister #EUGH #Geheimdienste #Grundrechte #Ueberwachung Erstellt: 2014-01-06 07:50:02 Aufrufe: 1585 Kommentar abgeben |
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