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06.01.2014 Justizminister will kein verfassungswidriges Gesetz

Justizminister Maas: Keine Vorratsdatenspeicherung vor EuGH-Urteil

Eigentlich ganz normal, der Justizminister will abwarten was der EUGh zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) sagt, bevor er ein neues Gesetz dafür in den Bundestag einbringt. Nicht so für die CDU/CSU, von dort kommt Schelte und der Vorwurf "Bruch des Koalitionsvertrages".

Würde man jetzt ein neues VDS-Gesetz beschließen, wäre dies auch nach der Feststellung einer Verfassungswidrigkeit der EU-Richtlinie weiter gültig, bis wieder nach 2-3 Jahren das BVerfG das Gegenteil feststellt. Im Gegensatz zu einer EU Verodrnung (mit Rechtskraft in allen EU-Staaten), gibt eine EU-Richtlinie nur eine Rahmen für eine nationale Gesetzgebung vor.

Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-01/vorratsdatenspeicherung-justizminister-maas
und https://netzpolitik.org/2014/justizminister-maas-keine-vorratsdatenspeicherung-vor-eugh-urteil/

Anmerkung: Das war ja das mindeste, wenn man von der SPD noch etwas Feingefühl nach der NSA-Affaire erwarten kann. Besser wäre die Aussage: Schluss mit der Überwachung aller Menschen ohne Anlass!

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #VDS #Maass #Justizminister #EUGH #Geheimdienste #Grundrechte #Ueberwachung
Erstellt: 2014-01-06 07:50:02
Aufrufe: 1585

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