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09.07.2009 OLG Köln: Kommerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen WettbewerbsrechtIm Unterschied zu vielen anderen Ländern stagniert in Deutschland der Ausbau von offenen WLAN-Angeboten. Dies liegt auch an den erheblichen Haftungsrisiken, denen sich die Betreiber für eventuelle Rechtsverletzungen ihrer Nutzer ausgesetzt sehen können. Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Köln könnte nun das endgültige Aus zumindest für kommerzielle Anbieter von geteilten Netzwerken bedeuten. Denn nach Ansicht der Richter verstößt das kommerzielle Angebot von WLAN-Sharing gegen die Grundsätze des Wettbewerbsrechts. Dies entschied das OLG Köln mit Urteil vom 5. Juni 2009 (Az. 6 U 223/08) und bestätigte damit die Entscheidung des LG Köln in der Vorinstanz. Gegenüber heise online bestätigte ein Sprecher von fon, dass man das Urteil erhalten habe. Die vom OLG Köln ausdrücklich angebotene Option zur Revision der Entscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH) habe man bereits wahrgenommen – der Antrag sei gestellt. Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/OLG-Koeln-Kommerzielles-WLAN-Sharing-verstoesst-gegen-Wettbewerbsrecht--/meldung/141726 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/17j Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/409-20090709-olg-koeln-kommerzielles-wlan-sharing-verstoesst-gegen-wettbewerbsrecht.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/409-20090709-olg-koeln-kommerzielles-wlan-sharing-verstoesst-gegen-wettbewerbsrecht.html Tags: #WLAN-Sharing #Gericht #OpenSource #freifunk Erstellt: 2009-07-09 06:58:13 Aufrufe: 3453 Kommentar abgeben |
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