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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AbmahnerNachdem die Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen gegen Tausende Nutzer von Streaming-Video-Diensten mit Abmahnungen vorgegangen war, wird nun gegen Geschäftsführer Thomas Urmann wegen besonders schwerer Erpressung oder besonders schweren Betruges ermittelt. Pikant ist, dass bereits ein Verfahren in dieser Abmahnwelle dem Abmahner Recht gegeben hatte. Bisher waren alle Gerichte davon ausgegangen, dass Streaming keine Copyright-Verletzung darstellt, da der Content nur für weniger als 3 Sekunden auf dem privaten Rechner verbleibt. Unabhängig von dieser Frage ist in dieser Abmahnwelle vieles andere unklar:
Zur Frage der IP-Adressen stellt das ULD fest: „Dass Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein stellt hierzu klar: Dieser Fall zeigt, dass IP-Adressen hoch relevant sind. Bisher ist unklar, wie die abmahnenden Stellen an die IP-Adressen gelangt sind. Es ist jedenfalls möglich, über eingerichtete Umleitungen und Werbenetzwerke an IP-Adressen von Nutzern und deren Klickverhalten zu kommen, um diese Daten ggf. für Betrug zu verwenden. Das Beispiel widerlegt die immer noch verbreitete Behauptung, IP-Adressen seien quasi anonym, es bestehe ohnehin kein Interesse daran, konkrete Personen könnten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand einer konkreten Person zugeordnet werden. Richtig ist: IP-Adressen müssen als personenbeziehbare Daten umfassend vom Datenschutzrecht geschützt werden.“ Mehr dazu bei http://www.all-about-security.de/kolumnen/datenschutz/artikel/15788-tausende-nutzer-werden-gerade-auf-betreiben-der-pornoindustr/ Alle Artikel zu
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