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Schutz vor Bürgerrechtlern und anderen Terroristen
„Terroristen“ sind in dem Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen wie in der Zeit des Nationalismus der dreißiger Jahre alle Andersdenkende. Damals endete dies mit der Abschaffung der noch jungen Demokratie. Wer Geheimnisse oder Informationen über Missstände weitergibt, kann nach dem neuen Gesetz mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Wer solche Informationen veröffentlicht, also auch Journalisten, der muss mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Anmerkung: Fukushima? Ist da mal was schief gegangen? Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2cy Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4077-20131229-buergerrechte-in-japan-ade.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4077-20131229-buergerrechte-in-japan-ade.html Tags: #Whistleblowing #Japan #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Internetsperren #Bankdaten #NSA #PRISM #Tempora #Lauschangriff #Ueberwachung #Versammlungsrecht Erstellt: 2013-12-29 12:42:14 Aufrufe: 1788 Kommentar abgeben |
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