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NSA verstößt mit Datensammeln vermutlich gegen die Verfassung
Eine Klage gegen diese Praxis habe "eine erhebliche Wahrscheinlichkeit auf Erfolg", urteilte er. Die Datensammelei verletze in unangemessener Weise die Privatsphäre von US-Bürgern und verstoße wahrscheinlich gegen den vierten Zusatzartikel der US-Verfassung. Nun hat die Regierung 6 Monate Zeit Einwände vorzubringen. Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2cd Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4057-20131217-us-gericht-geheimdienst-nsa-verfassungsfeindlich.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4057-20131217-us-gericht-geheimdienst-nsa-verfassungsfeindlich.html Tags: #Polizei #USA #Urteil #Klage #Bundesgericht #verfassungsfeindlich #Geheimdienste #NSA #PRISM #Tempora #Lauschangriff #Ueberwachung Erstellt: 2013-12-17 08:08:59 Aufrufe: 1700 Kommentar abgeben |
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