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Schweizer Ermittlungsbehörden erhalten zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs weitreichende KompetenzenMit der geplanten Revision der Büpf können Handydaten auch ohne jede richterliche Bewilligung, ohne konkreten Verdacht und ohne jede Straftat ausgewertet werden. Dazu wird ein Hintertürchen in der ebenfalls angepassten Strafprozessordnung eingerichtet. Danach können "Zufallsdaten", die von der Polizei bei der Überwachung einer Person ermittelt werden, direkt und ohne Bewilligung durch einen Richter bei den Mobilfunkanbietern abgeglichen werden. So wird jeder erfasste Handynutzer für die Polizei identifizierbar. Mehr dazu bei http://www.suedostschweiz.ch/zeitung/polizei-erhaelt-freipass-fuer-mobiltelefon Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2ca Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4054-20131215-polizei-erhaelt-freipass-fuer-mobiltelefon.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4054-20131215-polizei-erhaelt-freipass-fuer-mobiltelefon.html Tags: #Polizei #Schweiz #Buepf #Richtervorbehalt #Geheimdienste #Lauschangriff #Ueberwachung #Datenskandale #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere Erstellt: 2013-12-15 10:43:18 Aufrufe: 1723 Kommentar abgeben |
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