Schweizer Ermittlungsbehörden erhalten zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs weitreichende Kompetenzen
Mit der geplanten Revision der Büpf können Handydaten auch ohne jede richterliche Bewilligung, ohne konkreten Verdacht und ohne jede Straftat ausgewertet werden. Dazu wird ein Hintertürchen in der ebenfalls angepassten Strafprozessordnung eingerichtet.
Danach können "Zufallsdaten", die von der Polizei bei der Überwachung einer Person ermittelt werden, direkt und ohne Bewilligung durch einen Richter bei den Mobilfunkanbietern abgeglichen werden. So wird jeder erfasste Handynutzer für die Polizei identifizierbar.
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Tags: #Polizei #Schweiz #Buepf #Richtervorbehalt #Geheimdienste #Lauschangriff #Ueberwachung #Datenskandale #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere
Erstellt: 2013-12-15 10:43:18 Aufrufe: 1723
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