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Der Europäische Gerichtshof verkündet am Donnerstag die Schlussanträge zur VorratsdatenspeicherungAuch die Presse interessiert sich für die Haltung des Europäischen Gerichtshofs zur EU Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (VDS). Auf der Grundlage dieser Schlussanträge wird der Gerichtshof Anfang 2014 die Entscheidung fällen, ob er eine anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung mit den Menschenrechten für vereinbar hält. Mehr dazu bei http://www.l-iz.de/Melder/Melder/2013/12/Quo-vadis-Vorratsdatenspeicherung-52614.html Unsere vollständige Presseerklärung zum Thema http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4041-20131209-quo-vadis-vorratsdatenspeicherung.htm Alle Artikel zu
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