Der Europäische Gerichtshof verkündet am Donnerstag die Schlussanträge zur Vorratsdatenspeicherung
Auch die Presse interessiert sich für die Haltung des Europäischen Gerichtshofs zur EU Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (VDS). Auf der Grundlage dieser Schlussanträge wird der Gerichtshof Anfang 2014 die Entscheidung fällen, ob er eine anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung mit den Menschenrechten für vereinbar hält.
So könnte uns in Deutschland ein positives Urteil vor einem Zeitsprung um 5 Jahre in die Vergangenheit bewahren, wie er in der schwarz-roten Koalitionsvereinbarung beim Thema "Sicherheitspolitik" mit der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung besiegelt wurde.
Mehr dazu bei http://www.l-iz.de/Melder/Melder/2013/12/Quo-vadis-Vorratsdatenspeicherung-52614.html
und http://www.scharf-links.de/46.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=41080&tx_ttnews[backPid]=3&cHash=3022f38ae4
Unsere vollständige Presseerklärung zum Thema http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4041-20131209-quo-vadis-vorratsdatenspeicherung.htm
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #EUGH #Klage #Urteil #Presse #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2013-12-10 08:10:50 Aufrufe: 1942
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