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Verfassungsschutz muss Daten über Journalisten löschenNun muss der niedersächsische Verfassungsschutz nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen (VG Göttingen, Urteil v. 6.11.2013, 1 A 246/11) die gesammelten Daten über einen Jounalisten löschen, weil es nach Ansicht der Richter an einer Rechtsgrundlage für die Speicherung fehle. Der betroffene Journalist habe keine verfassungsfeindlichen Tendenzen erkennen lassen. Die Teilnahme an einer Demonstration stellt ein Grundrecht dar, daraus könne nicht der Schluss gezogen werden, dass es sich um einen potenziellen, politisch linksmotivierten Straftäter handeln könne. ... mal abgesehen von seiner Tätigkeit als Jounalist. Mehr dazu bei http://www.haufe.de/recht/datenschutz/urteil-verfassungsschutz-muss-daten-ueber-journalisten-loeschen_224_211394.html Alle Artikel zu Kommentar: RE: 20131205 Verfassungsschutz beobachtete Journalisten Im Abschlussbericht der niedersächsischen “Task Force” heißt es, “rund 21 Prozent der personenbezogenen Speicherungen” beim Verfassungsschutz seien fehlerhaft und müssten umgehend gelöscht werden. Weitere knapp 18 Prozent seien “zeitnah aus der Amtsdatei zu entfernen”. (s. https://netzpolitik.org/2014/13-aller-personendaten-des-vs-niedersachsen-muessen-geloescht-werden-berlin-findet-seine-politischen-datensammlungen-aber-ok/ ) Jochen, 17.09.2014 12.10
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