Artikel 1 im Grundgesetz wird missachtet:
Wir, die "Aktion Freiheit statt Angst e.V." setzen uns für die Einhaltung von Bürger- und Menschenrechte ein und sind entschieden gegen Massen-Überwachung und Massendatenspeicherung. Deshalb verurteilen wir das Ansinnen der Bundesagentur für Arbeit, die Online-Aktivitäten von Hartz IV-Empfängern überwachen ja sogar die Daten sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bei anderen Sozialbehörden oder Einrichtungen abrufen zu wollen.
In diesem Zusammenhang unterstützt "Aktion Freiheit statt Angst e.V." auch die Petition 46483 an den Bundestag: Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013.
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.html
Sanktionen und Leistungseinschränkungen für Hartz IV-Empfänger bedeutet, dass das Grundgesetz mit den Füßen getreten wird. Im Grundgesetz Artikel 1 heißt es schließlich: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Wir fordern alle dazu auf, diese Petition mitzuzeichnen.
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Tags: #FsaMitteilung #HartzIV #ueberwachung #petition #grundgesetz
Erstellt: 2013-12-04 18:12:28 Aufrufe: 2047
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