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Firma darf Ausweise nicht scannen und speichernNach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover darf ein Dienstleister in der Automobillogistik nicht die Personalausweise der für ihn tätigen Fahrer einscannen. Die erfassten Daten sind zu löschen. (Urt. v. 28.11.2013, Az. 10 A 5342/11). Als Begründung beruft sich das Gericht auf die Vorschrift des BDSG, dass so wenig Daten wie möglich in Umlauf gebracht werden (Datensparsamkeit). Mehr dazu bei http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hannover-urteil-10-a-5342-11-personalausweis-speichern-scannen/ Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2bv Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4016-20131129-einscannen-von-ausweisen-unzulaessig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4016-20131129-einscannen-von-ausweisen-unzulaessig.html Tags: #BuergerportalBiometrie #EPerso #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere Erstellt: 2013-11-29 08:43:04 Aufrufe: 1963 Kommentar abgeben |
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