Firma darf Ausweise nicht scannen und speichern
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover darf ein Dienstleister in der Automobillogistik nicht die Personalausweise der für ihn tätigen Fahrer einscannen. Die erfassten Daten sind zu löschen. (Urt. v. 28.11.2013, Az. 10 A 5342/11).
Als Begründung beruft sich das Gericht auf die Vorschrift des BDSG, dass so wenig Daten wie möglich in Umlauf gebracht werden (Datensparsamkeit).
Mehr dazu bei http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hannover-urteil-10-a-5342-11-personalausweis-speichern-scannen/
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Tags: #BuergerportalBiometrie #EPerso #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere
Erstellt: 2013-11-29 08:43:04 Aufrufe: 1963
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