04.07.2009: Ein bisschen Datenschutz - Lobbyisten verhindern schärferes Gesetz
Der Bundestag hat in seiner letzten regulären Sitzung dieser Legislaturperiode den Datenschutz verstärkt. Allerdings bleiben die Vorkehrungen des "Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften" klar hinter den Zielen zurück, die Bundesregierung und Datenschützer nach den letzten Skandalen wegen Datenklau im vorigen Jahr angekündigt hatten.
Der Handel mit persönlichen Daten wird nun stärker reglementiert. So müssen Kunden künftig gezielt zustimmen, wenn ihre Daten an Dritte weitergegeben werden sollen. Ausnahmen von dieser Regel lässt das Gesetz allerdings zu beim sogenannten Listenprivileg. Diese Listen, auf denen Name, Adresse, Beruf und Geburtsjahr eines Kunden zusammengestellt sind, dürfen weiterhin angewandt werden, solange erkenntlich ist, woher die Daten eines Kunden ursprünglich stammen.
Gescheitert ist die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrer weitergehenden Forderung nach einem Verbandsklagerecht. Sie wollten damit die Position von Verbraucherschützern bei Skandalen stärken. Zuletzt hatte der Bundesdatschutzbeauftragte Peter Schaar sich über die Lobbyarbeit von Wirtschaftsverbänden aufgeregt, die gegen den Gesetzentwurf mobil gemacht hätten. "Es hat eine Lobbykampagne gegeben, die ihresgleichen sucht." Auch die SPD-Verbraucherschutzpolitiker zeigten sich enttäuscht von dem nun verabschiedeten Gesetz.
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Tags: #Datenschutz #gesetz #Bundestag #Listenprivileg #Ausnahmen
Erstellt: 2009-07-04 08:58:06 Aufrufe: 3593
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