12.11.2013 "Gleichmäßige Verbrennung nur mit Brandbeschleuniger

Neues Brandgutachten: Brandstiftung nicht mehr auszuschließen

Am 12.11. hatte die „Oury-Jalloh-Initiative“ und das Grundrechtekomitee in den Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin zu einer Pressekonferenz geladen. Es ging um die Vorstellung eines neuen Brandgutachten desirischenBrandexpertenMaksimSmirnou.
Alle Informationen zum Brandgutachten und der Presseinformationen finden sich unter: http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/
und http://www.grundrechtekomitee.de/node/605
und http://www.theguardian.com/world/2013/nov/12/german-police-asylum-seeker-death-in-custody

Die Zusammenfassung der Veranstaltung von Dirk Vogelskamp (Grundrechtekomitee) stellt fest:

Brandstiftung nicht mehr auszuschließen – die „Oury-Jalloh-Initiative“ hat ein neues Brandgutachten vorgestellt

Am 7. Januar 2005 verbrannte der aus Sierra Leone stammende Asylsuchende Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle, in die er aus nichtigen Gründen widerrechtlich unter polizeilicher Gewaltanwendung eingeliefert worden war. Dabei war er an Händen und Füßen auf einer vermeintlich feuerfesten Matratze gefesselt worden. Ein nun vorgelegtes Brandgutachten, initiiert und finanziert von der beharrlich auf Aufklärung drängenden „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“, legt nahe, dass Polizeibeamten das Feuer in der Gewahrsamszelle gelegt haben müssen.

In bislang zwei langwierigen Strafverfahren konnten die Umstände, unter denen Oury Jalloh zu Tode kam, nicht aufgeklärt werden.

... Die Vermutung [des Gerichts] unterstellt, Oury Jalloh habe, mehrfach durchsucht und an Händen und Füßen gefesselt, einem der Beamten ein Feuerzeug während der Tortur der Freiheitsentziehung entwenden oder anderweitig in Besitz nehmen können. Unbeantwortet bleibt jedoch bis heute die aufklärungszentrale Frage, wie Feuerzeugreste, die sich nicht bei der ersten Spurensicherung, sondern erst nachträglich bei den Asservaten angefunden haben, die Existenz eines Feuerzeuges belegen sollen, mit dem Oury Jalloh vorgeblich in der Gewahrsamszelle das Feuer entfachte, obwohl an eben diesen Feuerzeugresten weder DNA-Spuren des Opfers noch Faserspuren seiner Kleidung oder der Matratze festgestellt werden konnten.

... Nicht mehr auffindbar sind ein Video des verbrannten Körpers und Fotografien, die die Polizeibeamten des Reviers am Tag des Brandes noch vor den Tatortermittlern aufgenommen hatten.

... Deshalb beauftragte die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ den irischen Brandexperten Maksim Smirnou mit weiteren Branduntersuchungen, die allein aus Spenden finanziert wurden. Sie stellte die Ergebnisse seines Gutachtens am 12. November 2013 im Berliner Haus der Demokratie im Rahmen einer Pressekonferenz vor, an der der Thermophysiker selbst, zahlreiche Medienvertreter aus dem In- und Ausland sowie Vertreter der Staatsanwaltschaft Dessau teilnahmen. Den Journalisten und Journalistinnen wurden auf der Pressekonferenz teils entsetzliche und grauenvolle Fotos des verbrannten Leichnams Oury Jallohs zugemutet. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Abbrandbild der völlig zerstörten Matratze und die umfängliche Hautdurchkohlung und die Entflammung des Unterhautfettgewebes, wie sie bei Oury Jalloh festgestellt wurden, nur unter Verwendung von mehreren Litern Brandbeschleuniger möglich gewesen seien. Der Brandversuch ohne Brandbeschleuniger – alle Brandexperimente wurden mit einem Schweinekadaver ausgeführt – hätte nicht das vorgefundene Brandbild der Tatortvideografien erzeugt. Es seien lediglich leichtere Hautschädigungen aufgetreten. Die Entzündung der Matratzenfüllung allein reiche nicht aus, um ein Feuer zu entfachen, das die gesamte Matratze so gleichmäßig verbrennen und tiefgreifend schädigen lasse, wie es fotografisch in der Gewahrsamszelle am Brandtag festgehalten wurde.

Der bleiche Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sprach von „überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen“, die nicht einfach weggewischt werden könnten. Ob neue Ermittlungen aufgenommen werden, werde zu prüfen sein. Dass Oury Jalloh von Polizeibeamten am 7. Januar 2005 verbrannt wurde, lässt sich nun seriös nicht mehr ausschließen. Vorsorglich hat die Initiative Strafanzeige wegen Mordes oder Totschlag beim Generalbundesanwalt gestellt, da die sachsenanhaltinischen Ermittlungsbehörden und Gerichte den Verbrennungstod Oury Jallohs nicht rückhaltlos aufzuklären bereit gewesen seien. ...

Quelle: http://www.grundrechtekomitee.de/node/605

Spendenkonto für ein unabhängiges Brandgutachten:
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
Kontonummer: 1233 601
Bankleitzahl: 100 205 00

Initiative im Gedenken an Oury Jalloh e.V.


 


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Erstellt: 2013-11-22 18:02:00
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