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Google muss sich deutschem Datenschutz unterwerfenDas Berliner Landgericht erklärte insgesamt 25 Klauseln in den AGBs von Google für rechtswidrig. Bei zwölf dieser illegalen Nutzungsbestimmungen geht es laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) um das Recht von Google, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen, Funktionen von Diensten abzuschaffen sowie sämtliche in den Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen. Andere illegale Klauseln gaben Google das Recht, gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder personenbezogene Daten aus seinen verschiedenen Diensten miteinander zu verknüpfen. Google will in Berufung gehen. Mehr dazu bei http://www.mdr.de/nachrichten/urteil-datenschutz-google100.html Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2bd Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3999-20131122-berliner-landgericht-verurteilt-google.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3999-20131122-berliner-landgericht-verurteilt-google.html Tags: #Verbraucherdatenschutz #Urteil #BerlinerLandgericht #vzbv #Scoring #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #sozialeNetzwerke #Google #Cookies Erstellt: 2013-11-22 13:44:37 Aufrufe: 1735 Kommentar abgeben |
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