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Empfehlungs-E-Mail ist unzulässige WerbungDer Bundesgerichtshof (BGH) hat in letzter Instanz festgestellt (Urteil vom 12.09.2013; AZ: I ZR 208/12), dass Empfehlungsmails, mit denen Besucher von Webseiten andere Personen über gefundene Inhalte (Artikel, Angebote, Bilder) informieren, eine unzulässige Werbung darstellen. Es fehlt in der Regel das Einverständnis des Mailempfängers. Natürlich gibt es schon eine Umgehung des Urteils, in dem das Unternehmen keine Versendung der E-Mail über eigene Systeme durchführt,sondern stattdessen Links mit der Form „mailto“ benutzt, so dass das Mailsystem des Unternehmens von der Werbung "nichts weiß". Mehr dazu bei http://www.datenschutz-nord.de/news/datenschutz-news/beitrag/bp/61/artikel/empfehlungs-e-mail-ist-unzulaessige-werbung.html Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2b5 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3991-20131117-empfehlungsmails-unzulaessig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3991-20131117-empfehlungsmails-unzulaessig.html Tags: #Verbraucherdatenschutz #Werbung #Urteil #BGH #Datenschutz #Ergonomie #Datenpannen #Privatsphaere Erstellt: 2013-11-17 09:36:53 Aufrufe: 1980 Kommentar abgeben |
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