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17.11.2013 Empfehlungsmails unzulässig

Empfehlungs-E-Mail ist unzulässige Werbung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in letzter Instanz festgestellt (Urteil vom 12.09.2013; AZ: I ZR 208/12), dass Empfehlungsmails, mit denen Besucher von Webseiten andere Personen über gefundene Inhalte (Artikel, Angebote, Bilder) informieren, eine unzulässige Werbung darstellen. Es fehlt in der Regel das Einverständnis des Mailempfängers.

Natürlich gibt es schon eine Umgehung des Urteils, in dem das Unternehmen keine Versendung der E-Mail über eigene Systeme durchführt,sondern stattdessen  Links mit der Form „mailto“ benutzt, so dass das Mailsystem des Unternehmens von der Werbung "nichts weiß".

Mehr dazu bei http://www.datenschutz-nord.de/news/datenschutz-news/beitrag/bp/61/artikel/empfehlungs-e-mail-ist-unzulaessige-werbung.html

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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Werbung #Urteil #BGH #Datenschutz #Ergonomie #Datenpannen #Privatsphaere
Erstellt: 2013-11-17 09:36:53
Aufrufe: 1972

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