17.11.2013 Empfehlungsmails unzulässig

Empfehlungs-E-Mail ist unzulässige Werbung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in letzter Instanz festgestellt (Urteil vom 12.09.2013; AZ: I ZR 208/12), dass Empfehlungsmails, mit denen Besucher von Webseiten andere Personen über gefundene Inhalte (Artikel, Angebote, Bilder) informieren, eine unzulässige Werbung darstellen. Es fehlt in der Regel das Einverständnis des Mailempfängers.

Natürlich gibt es schon eine Umgehung des Urteils, in dem das Unternehmen keine Versendung der E-Mail über eigene Systeme durchführt,sondern stattdessen  Links mit der Form „mailto“ benutzt, so dass das Mailsystem des Unternehmens von der Werbung "nichts weiß".

Mehr dazu bei http://www.datenschutz-nord.de/news/datenschutz-news/beitrag/bp/61/artikel/empfehlungs-e-mail-ist-unzulaessige-werbung.html

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2b5
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3991-20131117-empfehlungsmails-unzulaessig.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3991-20131117-empfehlungsmails-unzulaessig.htm
Tags: #Verbraucherdatenschutz #Werbung #Urteil #BGH #Datenschutz #Ergonomie #Datenpannen #Privatsphaere
Erstellt: 2013-11-17 09:36:53
Aufrufe: 1980

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap