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10.11.2013 Zivilpolizisten müssen sich zu erkennen geben

Urteil zum Versammlungsrecht ist ein Sieg für die Grundrechte

Nach einem Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts zur heimlichen Überwachung von Versammlungen durch Zivilbeamte müssen sich Zivilbeamte bei Versammlungen, also etwa Demonstrationen, in Niedersachsen zukünftig bei der Versammlungsleitung persönlich zu erkennen geben.

So steht es auch unmissverständlich im Gesetz  vorsieht [1, 2, 3]: "Die Polizei kann bei Versammlungen unter freiem Himmel anwesend sein, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist. Anwesende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben sich der Leiterin oder dem Leiter zu erkennen zu geben."

Mehr dazu bei http://www.piraten-nds.de/2013/11/07/ueberwachung-urteil-zum-versammlungsrecht-ist-ein-sieg-fuer-die-grundrechte/

Anmerkung: Bei dem eindeutigen Gesetzestext wäre eine Entlassung oder andere Disziplinarstrafe für den Verantwortlichen das Mindeste. Hier wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit missachtet.

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Tags: #Menschenrechte #Zivilpolizisten #Niedersachsen #Urteil #Grundrechte #Polizei #Geheimdienste #Lauschangriff #Ueberwachung #Versammlungsrecht
Erstellt: 2013-11-10 09:19:14
Aufrufe: 2397

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