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KBV fordert von Krankenkassen RichtigstellungAuf die Verunsicherung der Versicherten durch Briefe verschiedener Krankenkassen hat nun die KBV reagiert und diese Briefe für nichtig erklärt: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatte verkündet, dass ab dem 1. Januar 2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) statt der Krankenversichertenkarten (KVK) gilt. Darin sieht die KBV eine Fehlinformation der Öffentlichkeit. „Die Irritation zur Gültigkeit der KVK hat sich bisher nicht gelegt. Die öffentliche Berichterstattung ist noch immer von der Fehlinformation der Kassen vom 1. Oktober 2013, nach welcher die KVK zum Jahresende 2013 ihre Gültigkeit verlören, geprägt“, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Er gehe davon aus, dass der GKV-Spitzenverband die Irritationen öffentlich durch eine entsprechende Richtigstellung beseitigen werde. Die alte KVK sei auch nach dem 1. Januar 2014 gültig – und zwar so lange, bis ihr Datum abgelaufen ist. (facharzt.de, 29. Oktober) Mehr dazu bei http://www.kbv.de/kbv-kompakt/10199.html#2 Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2aC Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3965-20131105-karten-der-versicherten-gelten-bis-zum-ablaufdatum.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3965-20131105-karten-der-versicherten-gelten-bis-zum-ablaufdatum.html Tags: #elektronischenGesundheitskarte #GBV #KBV #Ultimatum #Gueltigkeit #egk #Verbraucherdatenschutz #Datenpannen/-skandale Erstellt: 2013-11-05 07:57:41 Aufrufe: 2132 Kommentar abgeben |
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